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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für psychologische Beratung, Coaching, Lehrtrainings

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem psychologischen Berater und dessen Klienten/ Auftraggeber/innen, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn der/ die Klient/in das generelle Angebot des Beraters annimmt und sich an den Berater zum Zwecke der psychologischen Beratung, des Coachings oder Lehrtrainings wendet.

3. Der Berater ist berechtigt einen Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch dafür, dass der Berater auf Grund seiner Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht beraten darf, ebenso bei Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

 

§ 2 Vertragsgegenstand
Der/ die Klient/in/ bzw. die/der Auftraggeber/in nimmt bei dem Berater eine psychologische Beratung, Lehrtraining oder ein Coaching in Anspruch. Die/ der Klient/in bzw. die/der Auftraggeber/in und der Berater definieren gemeinsam das Beratungsanliegen und das Beratungsziel. Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Aktivierung von Ressourcen und dem Formulieren neuer Ziele. Um die Beratungsziele zu erreichen, werden verschiedene Beratungsverfahren angewendet, welche in der Regel humanistische Grundlagen und Kommunikationsmethoden zur Grundlage haben. Andere Verfahren und Methoden werden jedoch nicht ausgeschlossen. Die Verfahren sind nicht schulmedizinisch anerkannt. Eine Psychotherapie (Diagnostizieren, Heilen oder Lindern von Krankheiten) wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. Der/ die Klient/in sucht dafür Ärzte, psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker auf. Die Beratung umfasst schriftliche Analysen und Berichte. Der/die Klient/in stimmt einer möglichen (digitalen) Aufzeichnung der Beratungssitzung ausdrücklich zu.

 

§ 3 Beratungserfolg
Der Berater kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach besten Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt. Die Mitarbeit des/r Klienten/in ist für den Beratungserfolg ausschlaggebend.

 

§ 4 Honorar
Der/die Klient/in zahlt die anfallenden Beratungskosten für die vereinbarten Beratungen immer im Vorfeld per PayPal oder Überweisung. Eine Zahlung in Bar am Tag der Beratung ist ebenfalls möglich. Die Summe richtet sich nach den im
Beratungsvertrag ausgewiesenen Beratungskosten.

 

§ 5 Ausfallhonorar
Klient/in und Berater vereinbaren gemeinsam die  Beratungstermine nach Absprache. Bei jedem vereinbarten Termin ist eine Absage über meine Telefonnummer +49 173 988 603 3 bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich. Sollte ich dann geradenicht erreichbar sein, bitte ich um eine WhatsApp Nachricht oder SMS an oben genannte Nummer. Gerne können Sie auch den Weg über meinen Mailkontakt „[email protected]“ nutzen. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt ein Ausfallhonorar.

 

§ 6 Beratungsdauer und Kündigung
Die psychologische Beratung sollte wenigstens einen Umfang von 4 Stunden umfassen (bei Supervision gilt eine solche Regel nicht). Der genaue Beratungsumfang wird in einem schriftlichen Beratungsvertrag festgehalten. Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung beiderseitig mit einer Frist von 5 Tagen gekündigt werden. Eine Rechnung wird erstellt und enthält den Namen und die Anschrift des/ der Klienten/in, das Beratungsdatum und die Beratungsdauer, sowie den Rechnungsbetrag.

 

§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Der Berater verpflichtete sich gegenüber Dritten Stillschweigen über die Inhalte der Beratung zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der/ die Klient/in hierzu schriftlich oder mündlich sein/ ihr Einverständnis erteilt hat oder davon auszugehen ist, dass die Auskunftserteilung im Interesse des/ der Klienten/in ist, (die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten
oder den Schutz höherer Rechtsgüter), oder der Berater sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem (Schieds)-Gericht entlasten könnte.

 

§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnort der Beraterin (oder nächster Gerichtsstandort) und somit Karlsruhe. Grundsätzlich sollten aber alle Meinungsverschiedenheiten gütlich beigelegt werden und dem Vertragspartner selbst zunächst schriftlich mitgeteilt werden.

 

§ 9 Gesundheitszustand und Mitwirkung des/der Klienten/in
Der/ die Klient/in versichert, dass er/ sie an keiner Erkrankung leidet, die seine/ ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zur Zeit entgegensteht. Sollte der/die Klient/in darüber im Zweifel sein, versichert er/sie selbstständig einen Arzt aufsuchen, um dies abzuklären und ggf. aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Beratung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der Klient den Berater davon sofort in Kenntnis zu setzen und die Beratung bei ihm nur weiterhin wahrzunehmen, wenn der Arzt dies ausdrücklich befürwortet. Ist der/ die Klient/in auf Anraten des Beraters nicht bereit sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann der Berater eine Fortführung der Beratung ablehnen. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/ die Klient/in nicht verpflichtet. Der Berater ist in dem Falle aber berechtigt die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben scheint oder durch die fehlende Mitwirkung des/ der Klienten/in der Erfolg der Beratung gefährdet scheint.

 

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch die Bestimmungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.